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Glückwunsch - Sie wollen heiraten!
Hier erhalten sie erste Informationen, welche Unterlagen für eine Eheschließung erforderlich sind. Dies ersetzt jedoch nicht das Gespräch mit Ihrem Standesamt Vor der standesamtlichen Trauung ist eine Anmeldung der Eheschließung (früher "Aufgebot") erforderlich. Zuständig ist in jedem Fall das Standesamt Ihres Wohnsitzes. Wenn Sie oder Ihr Verlobter in verschiedenen Gemeinden wohnen können Sie sich eines der zuständigen Standesämter für die Anmeldung der Eheschließung aussuchen. Wenn Sie an einem anderen Ort heiraten möchten, gibt der Standesbeamte die Unterlagen zusammen mit einer Bescheinigung an das von Ihnen gewünschte Standesamt weiter. Zur Anmeldung der Eheschließung müssen die Verlobten persönlich beim Standesamt erscheinen.
Unterlagen Welche Unterlagen für die Eheschließung erforderlich sind, hängt von ihren persönlichen Verhältnissen ab. Sind beide Verlobte ledig, volljährig und deutsch reichen die folgenden Unterlagen im Normalfall aus:
Gültiger Personalausweis oder Reisepass Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde (nicht älter als 4 Wochen)
Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhältlich beim Geburtsstandesamt, diese soll bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein) oder eine
Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch der Eltern (erhältlich beim Eheschließungs-Standesamt Ihrer Eltern, diese soll bei Vorlage nicht älter als 6 Monate sein).
In folgenden Fällen sollten Sie sich wegen notwendigen Unterlagen für die Anmeldung der Eheschließung persönlich mit "Ihrem" Standesamt in Verbindung setzen:
- wenn ein Partner eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt; - wenn ein Partner nicht im Bundesgebiet geboren ist; - wenn ein Partner ein minderjähriges Kind hat; - wenn ein Partner bereits verheiratet war; - oder bei gemeinsamen Kindern
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