Antrag zu Auskünften im Bereich StandesamtswesenFüllen Sie nur die Felder aus, die für Ihren Antrag notwendig sind und lassen Sie sich Zeit beim Ausfüllen!
Der Antrag für die Ausstellung von Personenstandsurkunden wird erst bearbeitet, wenn die Gebühr für die jeweilige Urkunde bezahlt worden ist oder Sie uns die Abbuchungsermächtigung erteilt haben. Folgende Gebühren gelten: Eheurkunde 10.- € Sterbeurkunde 7.-€ Beglaubigte Abschrift aus dem als Eheregister fortgeführten Familienbuch 12.- €
Antragsteller:
Standesamt Alleshausen, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen, Telefon: 07582 / 8178, Telefax: 07582 / 2014, Gemeinde-Alleshausen@t-online.de
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