Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Biberach Wasserentnahmen aus Gewässern im Landkreis Biberach bleiben bis 15. Oktober verboten
Seit mehreren Wochen sinken die Pegelstände aufgrund der Wetterlage und der anhaltenden Trockenheit. In vielen oberirdischen Gewässern haben die Wasserstände kritische Ausmaße erreicht. Die Regenmengen der vergangenen Tage haben nicht ausgereicht, um die Situation zu verbessern – und mit Blick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen.
Betroffen sind nicht nur die größeren Flüsse, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Dadurch wird die gesamte Gewässerökologie beeinträchtigt – mit negativen Auswirkungen auf Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen. Trocknen Wasserläufe vollständig aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.
Wasserentnahme nur mit Handgefäßen
Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Allgemeinverfügung den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet: Es ist weiterhin verboten, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus oberirdischen Gewässern wie Flüssen, Bächen, Weihern und Seen zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist.
Verbot gilt zunächst bis 15. Oktober 2026
Die Allgemeinverfügung tritt am 1. September 2026 in Kraft und untersagt Entnahmen zunächst bis zum 15. Oktober 2026. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.
Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.
Informationen zur aktuellen Niedrigwassersituation bietet zudem das Niedrigwasser-Informationszentrum (NIZ) Baden-Württemberg unter www.niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/oberflaechengewaesser.
