Erstelldatum12.04.2022
Aufgrund von § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) in Verbindung mit § 1 der Verordnung des Innenministeriums zur Durchführung der Gemeindeordnung (DVO GemO) hat der Gemeinderat am 25.01.2022 folgende Satzung beschlossen.