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Korrektur Bericht v. 28.03.2025 bzgl. Kostenpflicht beim Mitteilungsblatt

icon.crdate01.04.2025

Die Veröffentlichung in der letzten Ausgabe war ein verwaltungsinternes Missverständnis und sollte eigentlich noch nicht veröffentlicht werden.

Korrektur Bericht v. 28.03.2025 bzgl. Kostenpflicht beim Mitteilungsblatt

In der letzten Ausgabe des Mitteilungsblattes haben wir Sie darüber informiert, dass eine Kostenpflicht für das Mitteilungsblatt im Raum steht.
Bislang reduzierte sich die Diskussion dieses Themas auf die interne Verwaltung. Der Gemeinderat war diesbezüglich noch nicht gehört worden. Die Veröffentlichung in der letzten Ausgabe war ein verwaltungsinternes Missverständnis und sollte eigentlich noch nicht veröffentlicht werden - erst nach Behandlung im Gemeinderat.
Wir bitten um Verzeihung - auch in Richtung des Gemeinderats.
Die Gemeindeverwaltung wird das Thema "Kostenpflicht Mitteilungsblatt" demnächst in den Gemeinderat einbringen. Angesichts der angespannten Haushaltslage gilt es dieses Thema (eine Freiwilligkeitsleistung der Gemeinde) einfach nochmals kritisch zu bewerten. Dies erfolgte verwaltungsintern bereits des Öfteren. Denn die Erstellung sowie der Druck des Mitteilungsblattes sind enorm zeitaufwändig (Sondierung der rd. 40 - 60 E-Mails pro Ausgabe, Bewertung welche Texte in die Ausgabe einfließen, Formatierung / Kürzung der Texte & Bilder inkl. Nachforderung bei Unklarheiten, ....).

Ferner ist festzuhalten, dass die Federseegemeinden eine der wenigen Gemeinden sind, die noch ein eigenes Amtsblatt kostenlos zur Verfügung stellen. Viele Kommunen haben die Erstellung des Amtsblatts bspw. komplett an externe Dienstleister vergeben (Gemeinde Uttenweiler, Gemeinde Dürmentingen, Stadt Bad Buchau, ...). Für die Gemeinde Alleshausen kommt dies nicht in Frage, da wir für einen externen Dienstleister "zu klein" sind. Es wäre für diese Unternehmen unwirtschaftlich mit uns an dieser Stelle zu kooperieren.
 
Daher sehen wir im Moment folgende Optionen beim Mitteilungsblatt: 
1. Das Mitteilungsblatt wird generell digital zur Verfügung gestellt. Es besteht dennoch die Möglichkeit eine kostenpflichtigen Druckausgabe zu abonnieren. Über die Höhe der Gebühren ist entsprechend zu beraten. Diese Option spiegelt auch die Meinungen der Bürgerschaft wieder. Häufig bekommen wir zu hören, dass Haushalte die Ausgabe in Papierform nicht benötigen würden, da diese bereits online gelesen wird. D. h. unnötiger Druckkosten so wie Papiermüll können so vermieden werden. 

2. Das Mitteilungsblatt wird mit dem Federseejournal zusammengeführt, das ursprünglich auch als gemeinsames Amtsblatt um den Federsee vorgesehen war (heute aber nur von Kanzach, Dürnau, Allmansweiler und Bad Buchau inhaltlich angereichert wird) Generell ändert sich bis auf Weiteres nichts. Das Thema wird zunächst im Gemeinderat beraten und anschließend mit den Mitarbeitenden besprochen.
Ausleitend davon wird über einen Umsetzungszeitpunkt beraten. Hierzu werden wir Sie aber rechtzeitig informieren. 
Ihre Gemeindeverwaltung