Benachrichtigung über stichprobenhafte Erfassung von Tieren, Pflanzen und Biotopen im Außenbereich der Gemeinde
Benachrichtigung über stichprobenhafte Erfassung von Tieren, Pflanzen und Biotopen im Außenbereich der Gemeinde die LUBW Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg wurde vom Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg beauftragt, Erfassungen von Tieren, Pflanzen und Biotopen zu vergeben und zu koordinieren.
Die von der LUBW beauftragten Fachbüros erfassen den Zustand und die Qualität von Lebensräumen sowie Vorkommen und Bestandstrends von Tier- und Pflanzenarten. Die Erfassungen finden auf Stichprobenflächen statt, die über ganz Baden-Württemberg verteilt sind.
In Ihrer Gemeinde finden 2026 entsprechende Erfassungen statt. Die Erfassungen beschränken sich dabei auf einige bis wenige Stichprobenflächen i. d. R. im Außenbereich Ihrer Gemeinde. Die Erfassungen in Ihrer Gemeinde finden im Rahmen folgender Monitoringprogramme statt: Die Bundesrepublik Deutschland ist als Mitgliedsstaat der Europäischen Union nach Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet, im gesamten Bundesgebiet regelmäßig ein Monitoring zur Überwachung der Erhaltungszustände für Arten von gemeinschaftlichem Interesse durchzuführen und die Ergebnisse an die EU zu berichten.
Die in Baden-Württemberg untersuchten Arten sind Teil des bundesweiten Stichprobenmonitorings innerhalb der kontinentalen biogeographischen Region. Die Gesamtanzahl der Stichproben sowie die Verteilung auf die Bundesländer wurde vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) vorgegeben und je nach Art um weitere Stichproben in den Bundesländern ergänzt.
Die Ergebnisse fließen in den FFH-Bericht 2031 ein. Die Lage der Stichprobenflächen wurde im Rahmen einer Zufallsziehung ausgewählt. Da die externen Dienstleistenden die Arbeiten selbstständig planen, sind alle Flächen angegeben, die zwischen 2026 und 2029 beprobt werden. Weitere Informationen zur FFH-Richtlinie sowie deren Umsetzung in Baden-Württemberg finden Sie auf der Internetseite der LUBW: FFH-Richtlinie Beim landesweiten Insektenmonitoring werden zwischen April und Oktober auf Stichprobenflächen Tagfalter und Heuschrecken sowie Laufkäfer und die Biomasse flugfähiger Insekten erfasst.
Die Standorte von Fallen wurden mit den Eigentümerinnen und Eigentümern sowie den Bewirtschaftenden abgestimmt.
Weitere Informationen und erste Ergebnisse zum Insektenmonitoring finden Sie auf der Internetseite der LUBW: Insektenmonitoring Die LUBW bittet Sie darum, die Einwohnerinnen und Einwohner Ihrer Gemeinde sowie die Grundstücksnutzenden mithilfe der Gemeindemitteilungsblätter oder anderer Kommunikationsformate über die bevorstehenden Erfassungen zu informieren.
Einen Vorschlag für den Veröffentlichungstext finden Sie am Ende dieses Schreibens. Im Rahmen dieser Erfassungen ist es den Auftragnehmerinnen und Auftragnehmern als Beauftragte der LUBW entsprechend den Vorgaben des § 52 NatSchG grundsätzlich erlaubt, Grundstücke ohne vorherige Anmeldung zu betreten.
Die von der LUBW beauftragten Personen betreten nur offene Landschaft und Wald im Außenbereich. Fest umzäunte Privatgärten werden ohne Zustimmung nicht betreten. Die von der LUBW beauftragten Personen haben von uns eine Auftragsbescheinigung erhalten, die sie im Gelände mit sich führen.
Um die Aussagekraft des Monitorings zu gewährleisten, bleiben die Stichprobenflächen anonym. Es erfolgt auch keine Zuordnung der Ergebnisse zu Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern oder Bewirtschaftenden.
Dauerhafte Markierungen werden nicht vorgenommen. Der Zeitpunkt der Erhebungen richtet sich nach dem Entwicklungsstand der Arten oder Biotope und wird stark von den aktuellen Wetterbedingungen beeinflusst.
Bitte beachten Sie, dass die Erhebungen aus organisatorischen Gründen leider nicht durch die interessierte Öffentlichkeit, Presse oder von der Gemeindeverwaltung begleitet werden können. Bei Fragen steht Ihnen die LUBW gerne zur Verfügung. Für Rückfragen veröffentlichen Sie bitte folgende E-Mail-Adresse: poststelle(@)lubw.bwl.de
