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Rathaus

Bauvorhaben Bioenergie Scheffold: Information zum aktuellen Stand des Vorhabens

Erstelldatum21.05.2026

Die Bauherrschaft verfolgt den bislang beantragten Standort für das Vorhaben vorerst nicht mehr weiter und konzentriert sich stattdessen auf die Realisierung eines Alternativ-Standorts.

Bauvorhaben Bioenergie Scheffold: Information zum aktuellen Stand des Vorhabens

Die Bauherrschaft verfolgt den bislang beantragten Standort für das Vorhaben vorerst nicht mehr weiter und konzentriert sich stattdessen auf die Realisierung eines Alternativ-Standorts. Vor diesem Hintergrund wurde das Genehmigungsverfahren für den bisherigen Standort am 19.05.2026 seitens der Bauherrschaft formell ruhend gestellt. Die Ruhendstellung des Verfahrens wurde vom Landratsamt zwischenzeitlich am 20.05.2026 schriftlich bestätigt.

Damit ist auch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den bisherigen Standort bis auf Weiteres gegenstandslos.

Die Bauherrschaft beabsichtigt den bereits angekündigten Alternativ-Standort zu realisieren. Dieser soll nach aktuellem Stand im Rahmen der Sitzung des Gemeinderats am 09. Juni vorgestellt werden.

Zudem wurden der Bauherrschaft die beim Landratsamt eingegangenen Einwendungen in anonymisierter Form zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, zu prüfen, welche Hinweise und Themen gegebenenfalls bei einer erneuten Planeinreichung zu berücksichtigen sind.

Aufgrund der Ruhendstellung des bisherigen Genehmigungsverfahrens verzichten das Landratsamt sowie die Gemeindeverwaltung derzeit auf eine inhaltliche Behandlung der zum bisherigen Standort eingegangenen Einwendungen. Sofern entsprechende Einwendungen auch im Rahmen eines neuen Genehmigungsverfahrens für den Alternativ-Standort vorgebracht werden, erfolgt deren Prüfung und Bewertung im regulären Verfahren.

Unabhängig davon wird sich die Gemeindeverwaltung spätestens im Rahmen der Juni-Sitzung zu aktuellen, die Gemeinde betreffenden Einwendungen beziehungsweise Vorwürfen äußern.

In der Gemeinderatssitzung im Juni sollen zudem die weiteren vorgesehenen Verfahrensschritte vorgestellt werden.

Bei Fragen können Sie sich an die Gemeindeverwaltung wenden.

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