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Rathaus

Landratsamt verbietet Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen vorerst bis zum 29. Juni 2026

icon.crdate28.05.2026

Wasserarmut in den Gewässern des Landkreises Biberach

Landratsamt verbietet Entnahme von Wasser aus Bächen, Flüssen und Seen vorerst bis zum 29. Juni 2026

Durch die anhaltende Trockenheit führen viele Bäche und Flüsse im Landkreis Biberach derzeit nur noch wenig Wasser. Die Pegelstände haben mittlerweile kritische Ausmaße erreicht. Um eine weitere Verschärfung der Situation zu verhindern, verbietet das Landratsamt Biberach nun vorerst bis einschließlich Montag, 29. Juni 2026 die Entnahme von Wasser aus Seen und Flüssen.

Schon seit mehreren Wochen sinken die Wasserstände aufgrund der Wetterlage und anhaltenden Trockenheit. Durch die niedrigen Wasserstände wird die Gewässerökologie beeinträchtigt. Fische, Kleinlebewesen und Wasserpflanzen leiden zudem unter steigenden Gewässertemperaturen. Im Hinblick auf die derzeit verfügbaren Wetterprognosen ist von einer baldigen Entspannung nicht auszugehen. Betroffen sind nicht nur die größeren Gewässer, sondern vor allem auch die kleineren Bäche. Durch den geringen Zufluss aus Flüssen und Bächen kommt es gerade in Weihern und Seen zudem zu extremen Erwärmungen. Trocknen Wasserläufe aus, wären enorme ökologische Schäden die Folge.

Das Landratsamt Biberach beschränkt deshalb per Verfügung von Freitag, 29. Mai 2026 an den sogenannten wasserrechtlichen Gemeingebrauch. Das bedeutet, dass es verboten ist, Wasser zu eigenen Zwecken mit Pumpen aus einem Bach, Weiher oder See zu entnehmen. Eine Wasserentnahme im Rahmen des Gemeingebrauchs ist somit nur noch durch das Schöpfen mit Handgefäßen zulässig. Das Landratsamt legt Wert darauf, dass dieses Verbot auch dann gilt, wenn an den jeweiligen Entnahmestellen noch vermeintlich ausreichend Wasser vorhanden ist. Die Allgemeinverfügung untersagt Entnahmen zunächst bis zum 29. Juni 2026. Bleibt es darüber hinaus weiterhin so trocken, wird die Verfügung verlängert. Das Landratsamt weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen mit Bußgeldern von bis zu 100.000 Euro geahndet werden können.

Zu lesen ist die Allgemeinverfügung auf der Homepage des Landratsamts (www.biberach.de) unter der Rubrik Aktuelles/Öffentliche Bekanntmachungen.

Detaillierte Informationen zu Niedrigwasser und Wassermangel sind im Niedrigwasser-Informationszentrum Baden-Württemberg (NIZ) der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) zu finden. Als fachliche Anlaufstelle informiert das NIZ bei niedrigen Pegelständen in Grund- und Oberflächengewässern und gibt Auskunft zu vergangenen, aktuellen und prognostizierten Wassermengen und zur Wasserqualität im Land. Des Weiteren ist ein aktueller Lagebericht zur Situation in den Oberflächengewässer auf dem NIZ zu finden. https://niz.baden-wuerttemberg.de/lageberichte/oberflaechengewaesser