Hinweis: Behördlich angeordnetes Grillverbot gilt für die Grillstelle in der Kiesgrube
Aufgrund der anhaltenden Dürre und der damit verbundenen hohen Brandgefahr gilt bis auf Weiteres ein behördlich angeordnetes Grillverbot in Wäldern.
Daher ist das Grillen in der Schutzhütte in der Kiesgrube zwischen Alleshausen und Bischmannshausen bis auf Weiteres untersagt.
Wir bitten um Ihr Verständnis und darum, das Verbot unbedingt einzuhalten.
