Amt für Bauen und Naturschutz
Alle Formulare, die vom Amt für Bauen und Naturschutz Biberach angeboten werden, erhalten Sie unter folgendem Link: Weiter zur Homepage
Auskunftssperren Meldebehörde (Bundesmeldegesetz)
Ausweise (Personalausweis, Reisepass)
Digitale Wohnsitzanmeldung
Hier finden Sie ein Erklärvideo zur elektronischen Wohnsitzanmeldung.
Sind Sie gerade umgezogen und möchten Ihren Wohnsitz anmelden? Das ist jetzt online und gebührenfrei möglich! Mit der elektronischen Wohnsitzanmeldung können Sie Ihrer Meldebehörde Ihre neue Wohnanschrift einfach online mitteilen. Sie erhalten eine digitale Meldebestätigung. Auch die Aktualisierung Ihres Personalausweises, Reisepasses oder Ihrer eID-Karte erfolgt über den Online-Dienst. Am einfachsten geht es mit Ihrem Smartphone. Mithilfe des neuen Online-Dienstes entfällt der Gang zum Bürgerbüro komplett.
Link zum Online-Dienst: wohnsitzanmeldung.gov.de
Voraussetzungen:
- Smartphone & AusweisApp
- Wohnungsgeberbestätigung (Formular hinterlegen)
- Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion & dazugehöriger PIN
Wer kann den neuen Online-Dienst der elektronischen Wohnsitzanmeldung nutzen?
Neben Einzelanmeldungen sind auch Anmeldungen im Familienverbund möglich. Voraussetzung ist, dass alle Personen bereits im Melderegister verknüpft sind und gemeinsam von einer Wohnung in eine neue ziehen. Dies gilt für Verheiratete und verpartnerte Personen, sowie deren minderjährige Kinder. Nach erfolgter Anmeldung erhalten alle Personen eine fälschungssichere digitale Meldebestätigung. Für alle Ausweise mit Online-Ausweisfunktion können zudem die Adressdaten auf dem Personalausweis aktualisiert werden. Aufkleber für Reisepass und Personalausweis kommen per Post.
Ablauf:
Die elektronische Wohnsitzanmeldung erfolgt in drei Phasen.
In der ersten Phase melden Sie sich unter wohnsitzanmeldung.gov.de mit Ihrem behördlichen Nutzerkonto an. Anschließend erfolgt eine Authentifizierung über die AusweisApp. Ihre hinterlegten Meldedaten im Melderegister werden abgerufen. Nach positiver Überprüfung der bisher hinterlegten Daten können Sie Ihre neue Meldeanschrift eingeben. Sofern Sie in Miete wohnen, laden Sie die Wohnungsgeberbestätigung hoch. Das Formular hierfür finden Sie hier: Wohnungsgeberbestätigung (PDF-Dokument, 520,47 KB, 17.09.2020).
Nachdem die Eingaben von Ihnen bestätigt wurden, wird der Antrag an die Meldebehörde übermittelt.
Sobald die Meldebehörde Ihre Daten überprüft hat, beginnt Phase zwei. Per E-Mail werden Sie über diesen Schritt informiert. Anschließend steht Ihnen die digitale Meldebestätigung zum Download zur Verfügung. Der Online-Dienst leitet Sie zudem an die AusweisApp weiter, um die Chip-Daten des Personalausweises zu aktualisieren.
In der dritten und letzten Phase erhalten Sie von der Bundesdruckerei den Adressaufkleber für Ihren Personalausweis. Der Adressaufkleber wird an Ihre neue Wohnanschrift versandt. Dieser ist mit einem speziellen Sicherheitscode versehen. Falls Sie von einer anderen Gemeinde zugezogen sind und im Besitz eines gültigen Reisepasses sind, erhalten Sie zudem eine Wohnortaufkleber für Ihren Pass. Dem Schreiben der Bundesdruckerei liegt eine Anleitung für das Anbringen des Adressaufklebers bei.
Nach erfolgreichem Anbringen des Adressaufklebers ist die elektronische Wohnsitzanmeldung beendet.
Führerscheinanträge
Antrag auf Neuausfertigung Kartenführerschein (PDF-Dokument, 552,18 KB, 19.02.2025)
Antrag auf Austellung eines Internationalen Führerscheins (PDF-Dokument, 302,74 KB, 19.02.2025)
Antrag auf Erteilen Begleitendes Fahren (PDF-Dokument, 560,66 KB, 19.02.2025)
Beiblatt für eine Begleitperson "Begleitendes Fahren ab 17" (PDF-Dokument, 352,97 KB, 19.02.2025)
Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (PDF-Dokument, 701,73 KB, 19.02.2025)
Antrag auf Verlängerung der Fahrerlaubnis (PDF-Dokument, 238,96 KB, 05.03.2025)
Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung Anlage 5-1 (PDF-Dokument, 176,57 KB, 19.02.2025)
Bescheinigung über die ärztliche Augenuntersuchung Anlage 6 (PDF-Dokument, 198,89 KB, 19.02.2025)
Kreissozialamt
Alle Formulare, die vom Kreissozialamt Biberach angeboten werden, erhalten Sie unter folgendem Link: Weiter zur Homepage
Meldewesen
Hundemeldewesen
SEPA Lastschriftmandat
Mit der Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats stimmen Sie dem Einzug einer fälligen Zahlung zu und erteilen gleichzeitig Ihrem Kreditinstitut den Auftrag, die Zahlung einzulösen.
Die von Ihnen zu zahlenden Beträge können so automatisch von Ihrem Konto zu einem vorab bestimmten Zeitpunkt eingezogen werden. Sie ersparen sich dadurch erneute Zahlungsaufträge.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Voraussetzungen
Sie müssen regelmäßig oder einmalig Geld an eine andere Stelle zahlen.
Die zuständige Stelle bietet Ihnen die Möglichkeit an, das Geld zum Zahlungstermin automatisch von Ihrem Konto abzubuchen.
Verfahrensablauf
Je nach Angebot der zuständigen Stelle können Sie das Mandat online oder schriftlich erteilen.
Wenn Sie es schriftlich erteilen:
- Füllen Sie das Ihnen von der zuständigen Stelle bereitgestellte Formular vollständig aus.
- Formular download (Microsoft Word Dokument, 114,02 KB, 18.02.2024)
- Drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
- Senden Sie es im Original per Post an die zuständige Stelle.
Fristen
Keine
Das SEPA Lastschriftmandat ist 36 Monate gültig:
- Es erlischt automatisch, wenn in dieser Zeit kein Betrag abgebucht wurde.
- Bucht die zuständige Stelle in dieser Zeit einen Betrag ab, beginnt der 36-Monatszeitraum ab dieser Abbuchung neu zu laufen.
Sie können Ihr erteiltes Mandat jederzeit widerrufen.
Virtuelles Bauamt
Ab dem 01.01.2025 ist die digitale Einreichung von Baugesuchen für den örtlichen Zuständigkeitsbereich der unteren Baurechtsbehörde des Landratsamtes Biberach a. d. Riß über die Plattform „Virtuelles Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“ Pflicht.
Papieranträge werden vom Landratsamt Biberach a. d. Riß ab dem 01.01.2025 nicht mehr angenommen.
Bitte beachten Sie, dass sämtliche Unterlagen im PDF-A Format eingereicht werden müssen.
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Landratsamtes Biberach an der Riß, Amt für Bauen und Naturschutz.
Digitaler Bauantrag | Landkreis Biberach
Unter nachfolgendem Link gelangen Sie zum „Virtuellen Bauamt – Baden-Württemberg – Landratsamt Biberach a. d. Riß“
Virtuelles Bauamt – Landratsamt Biberach a. d. Riß
Wird das Baugesuch durch einen Dritten (z.B. Architekt, Planer) für den Bauherrn eingereicht, wird darum gebeten, dass die nachfolgend bereitgestellte Mustervollmacht ausgefüllt und durch den Bauherrn handschriftlich unterzeichnet im digitalen Bauantrag hochgeladen wird. Die gesamte Kommunikation, einschließlich der Zustellung des Bescheides, erfolgt über das Virtuelle Bauamt an den bevollmächtigten Dritten.
„Mustervollmacht Bauantrag – Landratsamt Biberach“ (PDF-Dokument, 98,00 KB, 18.12.2024)
„Erläuterungen zur Vollmacht“ (PDF-Dokument, 164,91 KB, 18.12.2024)
Bitte beachten Sie vor der Antragstellung die nachfolgend bereitgestellten Informationen:
Video: „Digital Baugenehmigung Tutorial“ (in Arbeit)
„Antragsteller_Bauherrenschaft“ (PDF-Dokument, 1,48 MB, 18.12.2024)
„Antragstseller_Architekt“ (PDF-Dokument, 1,58 MB, 18.12.2024)
„Anwendungsfall_Zusammenarbeit_Architekt_Bauherrenschaft“ (PDF-Dokument, 1,48 MB, 18.12.2024)
„Erläuterungen zum Einreichen“ (PDF-Dokument, 87,53 KB, 18.12.2024)
Bei Fragen zum digitalen Bauantrag steht Ihnen das Landratsamt Biberach a. d. Riß, Amt für Bauen und Naturschutz, gerne zur Verfügung.
E-Mail: kreisbauamt(@)biberach.de
Tel.: 07351 52-6357 oder 07351 52-7759
Wasserversorgung
Wohngeldrechner: Wie hoch fällt die Unterstützung aus?
• Aktueller Wohngeldrechner: Für Rentner, ALG-1-Bezieher, Arbeitnehmer etc.
• Kurzer Überblick: Wer bekommt Wohngeld und welchen Zweck erfüllt es?
• Wobei hilft Ihnen ein zuverlässiger Wohngeldrechner?
• So verwenden Sie den Rechner für das Wohngeld richtig!
• Grundlegende Angaben: Bewilligungsjahr, Bundesland, Wohnort
• Kaltmiete bzw. Belastung: Angaben im Wohngeldrechner für das Eigenheim vs. für die Mietwohnung
• Haushaltsmitglieder: Wer davon hat Anspruch auf Wohngeld?
• Einkommen aller Haushaltsmitglieder: Wer verdient wie viel?
• Werbungskosten und Abzüge mindern das zu berücksichtigende Einkommen
• Abschließende Eingaben: Unterhaltspflichten etc.
hier gelangen Sie zum Wohngeldrechner