Bodenrichtwerte: Gemeinde Alleshausen

Seitenbereiche

Cookie-Banner

Diese Website benötigt einen Cookie zur Darstellung externer Inhalte

Um unsere Website für Sie optimal gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir einwilligungspflichtige externe Dienste und geben dadurch Ihre personenbezogenen Daten an Dritte weiter. Über den Button „Mehr“ können Sie einzeln auswählen, welche Dienste Sie zulassen möchten. Sie können Ihre Zustimmung und Einwilligung jederzeit widerrufen.

ImpressumDatenschutzBarrierefreiheitBarriere melden
Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte

Der Gutachterausschuss informiert!

Wir bitten Sie zu beachten, dass für die "Geschäftsstelle des Gemeinsamen Gutachterausschusses westlicher Landkreis" ab 01.07.2021 die Stadt Riedlingen verantwortlich ist.

 

Bodenrichtwerte GVV Bad Buchau Stichtag 01.01.2025

Der Gemeinsamer Gutachterausschuss westlicher Landkreis Biberach hat für die Stadt Riedlingen, die Stadt Bad Buchau und für die Gemeinden Alleshausen, Allmannsweiler, Altheim, Betzenweiler, Dürmentingen, Dürnau, Ertingen, Kanzach, Langenenslingen, Moosburg, Oggelshausen, Seekirch, Tiefenbach, Unlingen und Uttenweiler die neuen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2025 ermittelt.

Bodenrichtwerte GVV Bad Buchau Stichtag 01.01.2025 PDF-Dokument189,33 KB02.09.2025

Bodenrichtwertkarte Alleshausen-Süd 01.01.2025 PDF-Dokument394,82 KB02.09.2025

Bodenrichtwertkarte Alleshausen-Nord 01.01.2025 PDF-Dokument373,59 KB02.09.2025

 

Hier gelangen Sie zum Internetaufritt des Gemeinsamen Gutachterausschusses. 

Der Gutachterausschuss hat gemäß § 193 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) in Verbindung mit § 12 der Gutachterausschussverordnung (GAVO) der Landesregierung von Baden-Württemberg, die Bodenrichtwerte für seine Mitgliedsgemeinden ermittelt und festgestellt.

Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte, bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksflächen. Sie gelten für eine Mehrzahl von Grundstücken mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. In bebauten Gebieten sind die Bodenrichtwerte mit dem Wert ermittelt, der sich ergeben würde, wenn der Boden unbebaut wäre.

Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften wie Lage und Erschließungszustand, Form, Größe, Bodenbeschaffenheit, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt oder Immission bewirken i. d. R. Abweichungen des Verkehrswertes von dem Bodenrichtwert. Diese Abweichungen können z. T. erheblich sein.

Die Bodenrichtwerte beziehen sich auf ein voll erschlossenes, nach BauGB und Kommunalabgabengesetz beitragsfreies und altlastenfreies Grundstück.

Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung. Ansprüche hinsichtlich des Bauplanungs- und Bauordnungsrechts (z.B. Bebaubarkeit eines Grundstücks) können aus den Bodenrichtwerten und den Bodenrichtwertzonen nicht abgeleitet werden.