Bundestagswahl 2025: Gemeinde Alleshausen

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Rathaus

Bundestagswahl 23.02.2025

Informationen zur Bundestagswahl 2025

Am 23.02.25 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Wahlbenachrichtigung wird allen Wahlberechtigten ab 22.01.25 zugestellt. Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann allerdings erst ab 07.02.25 begonnen werden. 
Bei der Bundestagswahl sind alle deutschen Staatsangehörigen wahlberechtigt, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten (23.11.24) in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben. Grundvoraussetzung für die Teilnahme an der Bundestagswahl ist ferner, dass Wahlberechtigte ins Wählerverzeichnis eingetragen sind. Wahlberechtigte, die am 12. Januar (Stichtag) ihren Hauptwohnsitz in Alleshausen haben, werden automatisch in das Wählerverzeichnis der Gemeinde Alleshausen eingetragen. Sie erhalten zwischen dem 25.01.25 und spätestens bis 02.02.25 per Post ihre Wahlbenachrichtigung. 

Zuzug nach Alleshausen
Wahlberechtigte, die zwischen dem 13.01.25 und dem 02.02.25 nach Alleshausen ziehen und hier ihre Hauptwohnung anmelden, bleiben im Wählerverzeichnis der Wegzugsgemeinde eingetragen, bekommen also an ihre bisherige Adresse ihre Wahlbenachrichtigung geschickt. Wer trotzdem in Alleshausen wählen möchte, muss bis spätestens 02.02.25 einen Antrag stellen. Das Antragsformular kann zu den allgemeinen Öffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung abgeholt werden und muss bis spätestens 02.02.25 wieder dort eingehen. Nach dem 02.02.25 bleiben Wahlberechtigte im Wählerverzeichnis ihrer Wegzugsgemeinde eingetragen, können also nur dort ins Wahllokal, beziehungsweise dort Briefwahl beantragen. 

Wegzug aus Alleshausen
Wahlberechtigte, die nach dem 12.01.25 in eine andere Gemeinde der Bundesrepublik Deutschland ziehen, bleiben im Wählerverzeichnis der Gemeinde eingetragen, es sei denn, sie beantragen bis 02.02.25 an ihrem neuen Wohnort, ins dortige Wählerverzeichnis aufgenommen zu werden. Eine Abmeldung ins Ausland hat keinen Einfluss auf das Wahlrecht. Der Wahlberechtigte bleibt im Wählerverzeichnis eingetragen. 

Beantragung von Briefwahl 
Wer am Wahltag verreist ist oder keine Möglichkeit hat, ins Wahllokal zu gehen, kann Briefwahl beantragen. Am einfachsten geht dies mit dem Antrag, der sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet. Wahlberechtigte, die vor Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung verreisen, können auch bereits jetzt die Briefwahl unterlagen per E-Mail (info@alleshausen.de) beantragen. Hierzu müssen Anschrift in Alleshausen, Geburtsdatum, sowie die Versandanschrift angegeben werden. 
Versand von Briefwahlunterlagen frühestens ab 07.02.25
Mit dem Versand von Briefwahlunterlagen kann frühestens ab 07.02.25 begonnen werden, vorher liegen die Stimmzettel noch nicht vor. Aufgrund der kurzen Fristen empfiehlt die Gemeindeverwaltung den Gang ins Wahllokal.

Briefwahl wird in Bad Buchau ausgezählt
Außerdem wird darauf hingewiesen, dass die Briefwahl aus Alleshausen nicht in Alleshausen, sondern für alle Federseegemeinden aufgrund des Wahlerlasses des Landratsamts Biberach zentral in Bad Buchau ausgezählt werden müssen. In Alleshausen wird daher am Wahlabend nur die Urnenwahl ausgezählt. Das Ergebnis der Briefwahl aus Alleshausen wird nicht mehr dem Wahlergebnis der Gemeinde Alleshausen, sondern wird dem Wahlergebnis der Stadt Bad Buchau zugeordnet.

 

Briefwahl

Briefwahlunterlagen können Sie beantragen, sobald Sie die Wahlbenachrichtigung erhalten haben.

Die ausgefüllten Briefwahlumschläge müssen am Wahltag bis 18:00 Uhr im Rathaus abgegeben oder im Rathausbriefkasten eingeworfen worden sein.

Bitte beachten Sie, dass die vorgezogene Briefwahl zu sehr kurzen Fristen führt. Wir werden die Stimmzettel vermutlich erst am 07.02.2025 geliefert werden. Die Briefwahlunterlagen werden von uns daher frühestens in der Woche vom 10.02.2025 ausgeteilt oder von Ihnen abgeholt werden können. 

 

Wahllokal

Es wird ein Wahllokal im Rathaus, Hauptstraße 10, 88422 Alleshausen (EG) eingerichtet,
welches von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet ist.
Im Anschluss findet die öffentliche Stimmauszählung ebenfalls im Wahllokal statt.

Informationen für im Ausland lebende Deutsche

Deutsche, die außerhalb Deutschlands leben und nicht in Deutschland für eine Woh-nung gemeldet sind, müssen für die Teilnahme an der Wahl zum 21. Deutschen Bun-destag die Eintragung in ein Wählerverzeichnis beantragen. Für die richtige Antrag-stellung sind zwei Fallgruppen zu unterscheiden, wobei Fall 2 nur dann Anwendung findet, wenn Fall 1 nicht zutrifft.

Fall 1:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben aber nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten und
  • dieser Aufenthalt liegt nicht länger als 25 Jahre zurück (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2 zur Bundeswahlordnung, diesen finden Sie hier.
Den ausgefüllten und handschriftlich unterschriebenen Antrag nach Anlage 2 Bundeswahlordnung können Sie postalisch, per Fax, E-Mail oder sonstiger elektronischer Übermittlung an die zuständige Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde) senden. Er muss bis Sonntag,g 02.02.2025 dort eingegangen sein.

Fall 2:

  • Sie sind Deutsche oder Deutscher,
  • leben außerhalb der Bundesrepublik Deutschland,
  • sind in der Bundesrepublik Deutschland nicht für eine Wohnung gemeldet,
  • haben noch nie oder nur vor Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Woh-nung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten oder dieser Aufent-halt liegt länger als 25 Jahre zurück,
  • Sie sind aber aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar vertraut mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland und von die-sen betroffen (§ 12 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 Bundeswahlgesetz)

Nutzen Sie den Antrag nach Anlage 2a zur Bundeswahlordnung, diesen finden Sie hier.

Dieser Antrag nach Anlage 2a Bundeswahlordnung muss ausgefüllt und handschriftlich unterschrieben im Original bei der zuständigen Gemeindebehörde (= letzte deutsche Meldegemeinde oder, wenn eine Anmeldung nie bestand, die Gemeinde mit der Sie nach Ihrer Erklärung am engsten verbunden sind; wenn ein solcher Ort nicht festgestellt werden kann, kommt die letzte Heimatgemeinde der Vorfahren in gerader Linie im heutigen Bundesgebiet in Betracht, bei mehreren die des letzten Fortzuges) bis Sonntag, 02.02.2025 eingegangen sein; die Übermittlung des Antrags mittels E-Mail oder Telefax genügt nicht. Der Antrag ist ausschließlich per Post an die zuständige Gemeindebehörde zu versenden.

 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundeswahlleiterin.

Schablonen für sehbehinderte und blinde Menschen

Zur Wahl der Abgeordneten des 21. Deutschen Bundestags am 23. Februar 2025 sind alle Wahlberechtigten zur Stimmabgabe aufgerufen.
Wie kann die Stimme unabhängig von fremder Hilfe abgegeben werden, wenn man so schlecht sieht, dass man den Stimmzettel selbst nicht lesen kann?
Zur gleichberechtigten Teilnahme an der Bundestagswahl bieten die Blinden- und Sehbehindertenverbände kostenlos die Zusendung von sogenannten Stimmzettelschablonen an.
Die Stimmzettelschablone wird auf den Stimmzettel gelegt. Die Felder für das „Kreuzchen“ sind in der Schablone ausgespart. Auf der Schablone sind in großer tastbarer Schrift Erläuterungen angebracht.

Zusammen mit der Schablone wird ebenfalls kostenlos eine Audio-CD ausgeliefert. Die CD kann mit handelsüblichen CD-Playern abgespielt werden. Auf dieser CD wird die Benutzung der Schablone erklärt. Außerdem wird der Inhalt des Stimmzettels vollständig aufgesprochen und auch darauf hingewiesen, falls eine entsprechende Lochung nicht mit einem Wahlvorschlag belegt ist.

Sind Sie selbst stark seheingeschränkt?
Kennen Sie Personen, die sich für dieses Angebot interessieren? Dann fordern Sie die Schablone und eine Audio-CD mit der Aufsprache des Inhalts des amtlichen Stimmzettels kostenlos bei den Blinden- und Sehbehindertenverbänden an unter Telefon: 0761/36122.